Seit dem 26.10.2022 gibt es die Möglichkeit, das Unternehmen Ihren Angestellten eine steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von maximal 3000 Euro zahlen können. Wir fassen alle wichtigen Details zusammen und haben auch in unserer großen beliebten Facebookgruppe unsere LKW-Fahrerinnen und Fahrer befragt, wievel denn wirklich bei uns ankommt.
Nochmals eine Zusammenfassung aller wichtigen Details zur Inflationsausgleichsprämie:
Die Sonderzahlung gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Von der Bundesregierung sind maximal 3000 Euro steuerfrei vorgeschlagen. Die Kosten der Prämie zahlt komplett der Arbeitgeber. Vom Bund gibt es keine Zuschüsse.
Ja, es gibt keine Abzüge! Die Prämie ist komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.
Nein, Die Auszahlung kann im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024.erfolgen, auch in mehreren Schritten (dann jedoch auch maximal zum Gesamtbetrag von 3000 Euro.)
Nein, es handelt sich um eine freiwillige Leistung.
Mehr Informationen gibt es unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/inflationsausgleichspraemie-2130190
Das hat uns auch sehr interessiert und somit haben wir eine Umfrage in unserer Facebookgruppe gestartet. Abgestimmt haben 116 Mitglieder, eine Aufschlüsselung nach Prämiengröße haben wir wie folgt ausgewertet:
Von insgesamt 116 abstimmenden Mitgliedern gehen insgesamt 98 komplett leer aus, das entspricht fast 85 Prozent der abstimmenden Teilnehmer. 5 Mitglieder erhalten bis zu 500 Euro. 3 weitere liegen in der Spanne über 500 - 2000 Euro, ebenso viele Mitglieder erhalten zwischen 2000 und 3000 Euro. Gerade mal 6 % unserer Mitglieder erhalten die komplett möglichen 3000 Euro.