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Arbeitszeitenregelung für LKW Fahrer

In Deutschland gibt es gesetzliche Bestimmungen zu den Arbeits- und Ruhezeiten von LKW-Fahrern, die in der EU-Verordnung Nr. 561/2006 festgelegt sind. Die wichtigsten Regeln sind:

  1. Tägliche Lenkzeit: Die tägliche Lenkzeit darf höchstens 9 Stunden betragen, kann aber zweimal in der Woche auf 10 Stunden verlängert werden.

  2. Tägliche Arbeitszeit: Die tägliche Arbeitszeit darf maximal 11 Stunden betragen. Inklusive der Lenkzeit darf die Arbeitszeit an einem Tag jedoch nicht mehr als 13 Stunden betragen.

  3. Wöchentliche Arbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit darf maximal 56 Stunden betragen. Sie kann aber in Ausnahmefällen auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

  4. Ruhezeit: LKW-Fahrer müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit am Stück einhalten, die auf 3-mal in der Woche auf 9 Stunden verkürzt werden kann. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit müssen Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen.

  5. Wöchentliche Ruhezeit: LKW-Fahrer müssen mindestens 45 Stunden wöchentliche Ruhezeit einhalten, die auf 24 Stunden verkürzt werden kann, wenn sie innerhalb von zwei Wochen ausgeglichen werden.

Es ist wichtig, dass LKW-Fahrer und -Unternehmen diese Vorschriften einhalten, um die Verkehrssicherheit und die Gesundheit der Fahrer zu gewährleisten. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu hohen Bußgeldern führen und das Risiko von Unfällen erhöhen.