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Ab 01. Oktober 2022: 12 Euro Mindestlohn

Gute Nachrichten für alle Beschäftigen im Niedriglohnsektor: Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab den 01.10.2022 auf 12 Euro die Stunde. Aktuell liegt dieser bei 9,82 Euro (seit dem 01. Januar 2022) und wird schrittweise (ab dem 01. Juli 2022 auf 10,45 Euro) auf 12 Euro erhöht. Der Mindestlohn wird brutto angegeben.

Was ändert sich noch?

Auch die Obergrenze sogenannter Minijobs, auch umgangssprachlich 450 Euro Job genannt, wird dementsprechend angepasst und erhöht sich ab dem 01.10. auf 520 Euro pro Monat, so das der Betrag an einer  monatlichen 40 Stunden - Beschäftigung angeglichen wird.

Mindestlohn in der EU im Vergleich

Mit der Erhöhung auf 12 Euro pro Stunde zahlt Deutschland den zweithöchsten Mindestlohn innerhalb der EU. Nur Luxemburg ist mit 12,73 €/h über uns, hinter Deutschland folgen Irland (10,50 €/h) und Frankreich (10,48 €/h) - Stand 01.01.2022. Statista hat dazu eine Grafik veröffentlicht:

Infografik: So hoch könnten die EU-Mindestlöhne 2022 ausfallen | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

 

Mehr zum Nachlesen unter: 

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/gesetzlicher-mindestlohn-steigt-auf-12-euro.html 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/mindestlohn-faq-1688186

https://de.statista.com/infografik/17052/mindestlohn-in-ausgewaehlten-eu-laendern/